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Spendenabsetzbarkeit

Sie können Ihre Spenden an RAINBOWS steuerlich absetzen!

Alle Spenden an RAINBOWS, die Sie ab 17. Dezember 2009 an RAINBOWS (Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen) getätigt haben, sind steuerlich absetzbar.

RAINBOWS ist auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen erfasst.

Und so einfach funktioniert die Spendenabsetzbarkeit:

1. Schritt: Spannen Sie einen RAINBOWS-Schutz-Schirm!
25.000 Kinder und Jugendliche sind jährlich von einer Trennung ihrer Eltern oder vom Tod eines nahestehenden Menschen betroffen. Um für diese Kinder da zu sein, braucht RAINBOWS Ihre Hilfe!

2. Schritt: Einzahlungsbelege sammeln
Sammeln Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc. Bei Barspenden erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass nur jene Person die Spende von der Steuer absetzen kann, die auf dem Spendenerlagschein angeführt ist!

3. Schritt: Steuerbonus sichern
Geben Sie die Gesamtsumme Ihrer Spenden in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe an. 10% Ihres steuerpflichtigen Jahreseinkommens sind als Spende absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen z. B. € 25.000,- beträgt, können Sie bis zu € 2.500,- als Spende geltend machen.

Die Formulare für Ihren Jahresausgleich erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann bis zu 50% der Spendensumme vom Finanzamt refundiert.

Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zur Absetzbarkeit von Spenden.

Und so können Unternehmen ihre Spenden an RAINBOWS absetzen:

  • Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z. B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
  • Die Absetzbarkeit der Unternehmensspenden ist mit 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.
  • Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zur Absetzbarkeit von Spenden für Selbständige und Unternehmen.
Alle Angabe ohne Gewähr!


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Aktuelles

  • Benefizkonzert für RAINBOWS am Donnerstag 19. Oktober 202320. September 2023 - 12:09

    Im Jahre 1798, vor 225 Jahren, fand in der Kirche der Barmherzigen Brüder die Grazer Erstaufführung des Mozart-Requiems statt. Im Jahre 1953, vor 70 Jahren, besuchte der international renommierte Dirigent und Musikforscher Milan Turkovic´ die Grazer Kadettenschule (heute HIB Liebenau) und bezeichnet diese Schulzeit in seiner Autobiographie als belastend und schwierig. Aus Anlass dieser beiden […]

  • Webinar für getrennte Eltern: Samstag, 30. September 2023, 09:30 – 11:00 Uhr: „Ich hab euch doch beide lieb“ Gelingende Elternschaft nach einer Trennung4. September 2023 - 10:59

    Wenn es in einer Familie zu einer Trennung oder Scheidung der Eltern kommt, ist das für die betroffenen Kinder ein großer Einschnitt. Die neue Lebenssituation löst Verunsicherung und Ängste aus. Bei wem werde ich wohnen? Haben mich Mama Papa noch lieb? Bin ich schuld an der Trennung? Werde ich meine Freund*innen noch sehen?

  • Start der nächsten RAINBOWS-Gruppen1. September 2023 - 10:22

    Unsere nächsten RAINBOWS-Gruppen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ..

  • Kooperation mit dm!12. Juni 2023 - 9:21

    dm ermöglicht seinen Mitarbeiter*innen bzw. deren Kinder, die die Trennung der Eltern oder vom Tod  eines geliebten Menschen betroffen sind alle RAINBOWS-Angebote kostenlos und anonym in Anspruch zu nehmen. Betroffene Eltern wenden sich direkt an die RAINBOWS-Landesstelle in ihrem Bundesland. https://pr.dm.at/news-dm-weitet-gesundheitsangebot-fuer-mitarbeiter-aus?id=180704&menueid=5306&l=deutsch Fotocredit © dm/michael preschl photography  

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