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Spendenabsetzbarkeit

Sie können Ihre Spenden an RAINBOWS steuerlich absetzen!

Alle Spenden an RAINBOWS, die Sie ab 17. Dezember 2009 an RAINBOWS (Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen) getätigt haben, sind steuerlich absetzbar.

RAINBOWS ist auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen erfasst.

Und so einfach funktioniert die Spendenabsetzbarkeit:

1. Schritt: Spannen Sie einen RAINBOWS-Schutz-Schirm!
25.000 Kinder und Jugendliche sind jährlich von einer Trennung ihrer Eltern oder vom Tod eines nahestehenden Menschen betroffen. Um für diese Kinder da zu sein, braucht RAINBOWS Ihre Hilfe!

2. Schritt: Einzahlungsbelege sammeln
Sammeln Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc. Bei Barspenden erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass nur jene Person die Spende von der Steuer absetzen kann, die auf dem Spendenerlagschein angeführt ist!

3. Schritt: Steuerbonus sichern
Geben Sie die Gesamtsumme Ihrer Spenden in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe an. 10% Ihres steuerpflichtigen Jahreseinkommens sind als Spende absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen z. B. € 25.000,- beträgt, können Sie bis zu € 2.500,- als Spende geltend machen.

Die Formulare für Ihren Jahresausgleich erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann bis zu 50% der Spendensumme vom Finanzamt refundiert.

Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zur Absetzbarkeit von Spenden.

Und so können Unternehmen ihre Spenden an RAINBOWS absetzen:

  • Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z. B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
  • Die Absetzbarkeit der Unternehmensspenden ist mit 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.
  • Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zur Absetzbarkeit von Spenden für Selbständige und Unternehmen.
Alle Angabe ohne Gewähr!


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Montag bis Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr

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