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Elternberatung bei Trennung/Scheidung

Beratung § 95

Die verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung kann einzeln, als Elternpaar oder in der Gruppe in Anspruch genommen werden.

Beratungsveranstaltungen vor einvernehmlicher Scheidung

„Was hilft mir, wenn es stürmt?“ – Kinder im Fokus nach einer Trennung oder Scheidung

Diese Veranstaltungen werden anerkannt als Nachweis für die verpflichtende Beratung
bei einvernehmlichen Scheidungen lt § 95 Absatz 1a Außerstreitgesetz.

Wenn Eltern sich trennen, so stellt dies sowohl für die Kinder als auch für die Eltern eine große Herausforderung dar. Wie gut Kinder mit dem Verlust der vertrauten Familiensituation umgehen und wie schnell sie sich mit der neuen Lebenssituation zurechtfinden, hängt in erster Linie vom Verhalten der Eltern ab.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen, verpflichtet sind, sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen. Die Beratung haben die Eltern gegenüber dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.

Bei unseren Beratungsveranstaltungen vor einvernehmlicher Scheidung vermitteln wir Eltern, wie sie ihre Kinder in dieser Situation bestmöglich unterstützen können. Unsere langjährigen Erfahrungen fließen in Form von hilfreichen Tipps und praxisnahen Beispielen ein.

Inhalte:

  • Wie erleben Kinder/Jugendliche die Trennung/Scheidung ihrer Eltern und welche Reaktionen zeigen sie?
  • Was brauchen sie, um die Trennungssituation gut bewältigen zu können?
  • Wie kann ich als Mutter/Vater  das Kind bestmöglich unterstützen?
  • Wie wirken sich anhaltende Konflikte auf mein Kind aus?
  • Positive Aspekte der Scheidung
  • Gestaltung des Alltags nach der Trennung
  • Kontakt- und Ferienregelungen, Feste und Feiern

Dauer: ca. 2 bis 2,5 Stunden (je nach TeilnehmerInnenanzahl). Kinder können an der Veranstaltung NICHT teilnehmen!

Kosten: 34 € pro Person

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die als Nachweis für das Gericht gilt.

Unsere Vorträge können derzeit nur in deutscher Sprache gehalten werden. Eltern/-teile, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen, bitten wir, sich mit unserer Landesstelle in Verbindung zu setzen. Unter Zuziehung einer/eines professionellen Dolmetscher*in, die/der von Ihnen organisiert wird, sind Einzel- oder Elternpaarberatungen möglich.

Stornobedingungen: Bei Nicht-Erscheinen oder Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung werden die Teilnahmekosten in Rechnung gestellt.

Leitung:
Diese Veranstaltungen werden von erfahrenen RAINBOWS-Mitarbeiter*innen geleitet, die vom Bundesministerium für Familie und Jugend als Berater*innen für die verpflichtende Elternberatung anerkannt sind.

Veranstaltungsorte, Termine und Anmeldung:


Hier kommen Sie zur Online-Anmeldung

Einzel- und Elternpaarberatung vor einvernehmlicher Scheidung

Für eine Terminvereinbarung zur Einzel- und Elternpaarberatung bei einvernehmlicher Scheidung lt § 95 Absatz 1a Außerstreitgesetz nehmen Sie bitte Kontakt mit der Landesstelle in Ihrem Bundesland auf!

Dauer:
1 Stunde für Einzelpersonen
1,5 Stunden für Elternpaare

Kosten: 76 € pro Stunde

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Einzel- und Elternpaarberatung

Einzel- und Elternpaarberatung


Wenn Eltern sich trennen

Hilflos, wütend, traurig, enttäuscht, ängstlich – so fühlen sich viele Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich trennen oder scheiden lassen. Für sie bricht die vertraute Welt zusammen. Auch Kinder, die sich unauffällig verhalten, leiden unter den Veränderungen.

Eltern können ihren Kindern nicht allen Kummer rund um die Trennung ersparen. Sie können ihnen allerdings dabei helfen, die neue Familiensituation anzunehmen. Patentrezepte gibt es nicht, allgemeingültige Lösungen auch nicht. Jede Familie, jedes Kind ist individuell.

RAINBOWS bietet für Mütter, Väter, Alleinerziehende, Stiefeltern, Großeltern und Patchworkfamilien bewährte Unterstützung in dieser Umbruchzeit an.

Sie können sich vor, während und nach der Trennung mit unterschiedlichen Fragen an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kosten: 75€/Stunde

Nachstehend finden Sie einige Themen, die Betroffene beschäftigen:

Fragen vor der Trennung

  • Wann ist der beste Zeitpunkt, es unserem Kind zu sagen, dass wir uns trennen?
  • Wie sagen wir unserem Kind, dass wir uns trennen?

Fragen im Verlauf der Trennung

  • Was braucht unser Kind im Zuge der Trennung?
  • Was kann ich tun, damit mein Kind nicht mehr so traurig/wütend ist?
  • Mein Mann möchte, dass unser Sohn nach der Trennung bei ihm lebt und die Tochter soll bei mir bleiben. Welche Fachmeinung gibt es dazu?
  • Unsere Kinder sind noch so klein. Sollen wir auch gemeinsam Zeit mit ihnen verbringen?
  • Wie merke ich, dass die Kinder auf die Scheidung reagieren?
  • Die Schule informiert uns, dass unser Kind unkonzentriert ist und oft aggressiv wird, seit wir uns getrennt haben, was können wir tun?
  • Wir haben zwei Kinder, der eine ist wütend und traurig und braucht Hilfe, der andere reagiert überhaupt nicht auf unsere Scheidung. Ist das normal?

Fragen nach der Trennung

  • Ich habe das Gefühl, dass meine Tochter sich nur mehr darum kümmert, wie es mir und ihrer kleinen Schwester geht. Sie ist stiller als vorher und redet nicht darüber, wie es ihr wirklich geht. Ich mache mir Sorgen. Wie kann ich ihr helfen?
  • Die Mutter meiner Kinder hat einen neuen Partner im Ausland kennengelernt und will mit den Kindern wegziehen. Ich habe solche Angst, die Kinder zu verlieren! Wie kann ich trotz der Entfernung die Beziehung zu meinen Kindern gut leben?
  • Unser Kind versucht uns wieder zusammenzubringen, wie können wir ihm vermitteln, dass wir getrennt bleiben?

Fragen zu Kontaktregelungen

  • Wie können wir die Kontaktzeiten optimal regeln?
  • Doppelresidenz: Welche Erfahrungen gibt es? Ab welchem Alter und in welcher Form ist diese empfehlenswert?
  • Können Geschwister unterschiedliche Kontaktregelungen leben?
  • Wie kann eine neuerliche Kontaktanbahnung nach einer Unterbrechung des Kontaktes zum ausgezogenen Elternteil gelingen?
  • Die ersten Tage nach dem Papa-Wochenende ist mein Sohn immer total verstört und braucht lange, bis er sich wieder halbwegs beruhigt hat. Was soll ich tun?
  • Meine 13-jährige Tochter verweigert momentan den Kontakt zu ihrem Vater. Soll ich sie dazu zwingen?
  • Mein Kind will nicht zum Vater/zur Mutter … Was soll ich tun?
  • Wie kann ich guten Kontakt zu meinem Kind halten, wenn ich derjenige bin, der auszieht?

Fragen zur Patchwork- und Stieffamilie

  • Wann und wie sollen die Kinder die neuen Partner kennen lernen?
  • Mein Kind lehnt meinen neuen Partner/meine neue Partnerin ab. Was können wir tun?
  • Der Sommer kommt – sollen wir als Patchworkfamilie gemeinsam Urlaub machen und was sollen wir beachten?
  • Wie sollen wir Weihnachten feiern?

Für eine Terminvereinbarung zur Einzel- und Elternpaarberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Landesstelle in Ihrem Bundesland auf!

Burgenland

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Wien

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung § 107

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung § 107 


Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG[1]

Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung kann vom Gericht angeordnet werden, wenn es den Eltern nach einer Trennung/Scheidung nicht gelingt, Regelungen zu treffen oder einzuhalten, die im Interesse des Kindes/der Kinder liegen. In der Beratung wird der Blick auf das Kind/die Kinder und seine/ihre Entwicklungsbedürfnisse gelenkt, sodass die Eltern die Möglichkeit haben, gemeinsame Lösungen im Sinne des Kindes/der Kinder zu finden.

Ziele der Beratung:

  • In der Beratung geht es vor allem darum Eltern dabei zu unterstützen,
    das Kind und seine Bedürfnisse wieder in den Mittelpunkt zu rücken.
  • Verhaltens- und Reaktionsweisen ihres Kindes besser zu verstehen lernen.
    Eltern- und Paarebene zu trennen.
  • Neue Formen zu finden, wie sie in ihrer Rolle als Eltern in Bezug auf ihr Kind besser zusammenarbeiten können.
  • Ihre Erziehungskompetenz zu stärken und sie im Umgang mit Konflikten im familiären Alltag zu beraten.
    Funktionierende Obsorge- und Kontaktrechtsregelung zu erarbeiten.

Die Beratung ist vertraulich und es werden keine Inhalte aus dem Beratungsprozess an das Gericht weitergegeben!

Die RAINBOWS-Berater*innen sind Großteils als Berater*innen nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG anerkannt und daher berechtigt, gerichtlich angeordnete Beratungen durchzuführen. Den Richter*innen bleibt es aber unbenommen, Erziehungsberatungen im Sinn des § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG durch andere Berater*innen als geeignet anzuerkennen.

Kosten: 83 € pro Stunde

Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Landesstelle in Ihrem Bundesland auf!

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